Electric Surfboard Rechtliches - Zulassung von e-Foils & Jetboards
E-Surfboards gehören aktuell zu den großen Trends im Bereich Action Watersport. Der Markt für Elektro Surfbretter entwickelt sich rasant weiter und immer mehr Surfer wollen sich nicht nur auf den Wind verlassen und auf heimischen Gewässern oder im Urlaub am Meer surfen. E-Surfer stellen sich dabei natürlich die Fragen: Wo darf ich mit meinen E-Surfboard fahren? Benötige ich für mein eFoil und Jetboard eine Zulassung?
In diesem Artikel haben wir euch deshalb alle relevanten Informationen über die rechtliche Situation von E-Surfboards zusammengetragen, um euch einen guten Überblick zu verschaffen. Grundsätzlich gibt es keine einheitliche Regelung für die Nutzung und man muss teilweise für jedes Gewässer einzeln anfragen. Bevor man sein Surf-Abenteuer mit dem E-Board auf dem Wasser startet, sollten einige Fragen geklärt sein:
Benötige ich für die Nutzung eines E-Surfboards einen Führerschein?
Die Führerscheinpflicht bei einem Electric Surfboard richtet sich gemäß der Schifffahrtsregeln analog wie bei einem Boot oder Jetski nach der PS-Leistung. Ab einer Leistung von 15 PS (11,03 kW) bedarf es dem Nachweis eines gültigen Führerscheins für das entsprechende Fahrgebiet. Die meisten Hersteller von Jetboards haben daher die Leistung auf 11 kW begrenzt und E-Foils haben meist eine grundsätzlich geringere Leistung von maximal 5 kW.
Somit kann man zusammenfassen, dass kaum jemand einen Führerschein für Electric Surfboards benötigt. Bei der Nutzung des Rheins gibt es allerdings eine Ausnahme: Auf diesem Fluss benötigt man bereits ab einer Leistung von 5 PS (3,68 kW) den Nachweis eines gültigen Führerscheins.
Gibt es für E-Surfboards eine Kennzeichnungspflicht?
Elektrische Surfboards werden als Kleinfahrzeug bzw. Wassermotorrad eingestuft. Somit besteht für diese Fahrzeuge ab 3 PS (2,21 KW) grundsätzlich auf deutschen Binnengewässern eine Kennzeichnungspflicht, die beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt beantragt werden kann.
Alle führenden Premium Electric Surfboard Hersteller liefern ihre Boards mit einer HIN (HullIdentificationNumber) aus, die somit mit den entsprechenden Auslieferpapieren zugelassen werden. Wir erledigen die Abwicklung mit den zuständigen Behörden gerne für dich. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du das Kennzeichen. Die aufzuklebende Kennzeichnung, die aus 10 großen Ziffern besteht, muss eine Höhe von mindestens 10 cm haben und dann gut sichtbar direkt am Board befestigt werden.
Bis auf die Elektro-SUP Boards trifft das somit auf fast alle Electric Boards zu. Damit ist auch eine Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei kein Problem mehr, solange du dich an die weiter geltenden Vorschriften hältst. Beim Kauf seines Electric Surfboards sollte außerdem immer darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug ein CE-Zeichen hat. Ohne dieses Zeichen dürfen Electric Boards in der EU nicht verkauft werden.
Die Pflicht zur Zulassung in Deutschland gilt lediglich für Binnengewässer. Auf dem Meer wie die Ostsee oder Nordsee gibt es keine speziellen Vorschriften oder eine Kennzeichnungspflicht.
Brauche ich eine Versicherung für E-Boards?
Eine Pflicht für eine Versicherung gibt es in Deutschland nicht. In der Schweiz benötigt man neben der Zulassung auch eine Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen jedoch jedem e-Surfer eine entsprechenden Versicherung abzuschließen. Gerne unterstützen wir euch dabei.
Wir raten zunächst die eigene Privat Haftpflichtversicherung zu kontaktieren, ob Schäden durch die Nutzung des Electric Boards mitversichert sind – ähnlich wie bei einem nicht motorisierten Surfbrett. Der Gebrauch von Surfboards fällt unter den Leistungsbereich der Privat Haftpflichtversicherung und umfasst auch weitere Wassersportfahrzeuge bis zu einer Leistung von 11,03 kW (15 PS). Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen nehmen dies kostenfrei in die private Haftpflicht mit auf.
Wie sieht es aber bei Schädigung am eigenen Board aus? Eine gängige Hausratversicherung ist nicht für den optimalen und damit voll umfassenden Versicherungsschutz eines Electric Surfboards geeignet. Wichtig dabei zu wissen ist auch, dass Schäden, die durch eigene ungeschickte Nutzung oder Unfälle entstehen, über die Hausratsversicherung nicht versichert sind. Daher empfehlen wir für das E-Board eine eigenständige Kaskoversicherung abzuschließen. Nur so kann z.B. auch der Diebstahl entsprechend versichert werden.
Aufgrund der Neuheit der Electric Boards werden noch nicht von allen Versicherungsgesellschaften die neuen Wassersportgeräte abgedeckt. Spezielle Tarife für Electric Surfboards finden Sie hier bei unserem Versicherungspartner
Mit wie viel km/h darf ich fahren?
Auf den Seen in Deutschland gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km / h. Dies ist eher ein Argument für Electric Hydrofoil Boards, da diese schon bei geringeren Geschwindigkeiten gefahren werden können. Jetboards dürfen mit den Höchstgeschwindigkeiten von 40 bis 60 km / h nicht gefahren werden. Viele kleine Jetboards können mit wenig Volumen unter 25 km / h nicht gefahren werden, da sonst der Auftrieb nicht ausreicht und die Boards nicht ins Gleiten kommen.
Eine Ausnahme bezgl. der Geschwindigkeits-Beegrenzung ist uns für den Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal bekannt. Hier darf die Höchstgeschwindigkeit nur 15 km/h betragen.
Auf dem Meer gibt es für Electric Surfboards ganz unterschiedliche Regelungen was die Geschwindigkeitsbeschränkungen und zum Beispiel den Abstand zum Ufer oder Badezonen angeht . Holt euch hier immer die aktuellen Informationen bei Locals oder bei den entsprechenden Behörden ein.
Wo ist das Fahren mit E-Surfboards erlaubt?
Zunächst kann man sagen, dass Electric Surfboards auf vielen Gewässern (insbesondere den Bundesschifffahrtsstraßen) grundsätzlich erlaubt sind. Eine einheitliche Lösung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz gibt es heute leider noch nicht. Um ganz sicher zu sein kommt man meist um eine individuelle Anfrage nicht herum. Eine Liste der Behörden in Deutschland findest du hier: Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen den Elektro Hydrofoils und Jetboards.
Für Elektric Hydrofoils ist die Fahrt auf Bundeswasserstraßen grundsätzlich frei gegeben. E-Foils werden als Kleinfahrzeug eingestuft und entsprechen damit nicht der gleichen Kategorie wie Jetski ( zu deutsch Wassermotorräder). Hier sind Strecken auch über Wanderfahrten hinaus zugelassen. Wanderfahrt bedeutet, das man gerade von A nach B fährt, ohne großartig Kurven zu fahren. Grund dafür ist, dass Electric Hydrofoils weder Wellenschlag noch Abgase emittieren, was umwelttechnisch einen entscheidender Vorteil bedeutet. Außerdem sind die Propeller der Foil Boards deutlich leiser als die Jet-Antriebe.
Jetboards werden nicht als Kleinfahrzeug, sondern als Wassermotorrad (Jetski) eingestuft. Grund hierfür sind die Fahreigenschaften der Jetboards (Jetantrieb, mehr Wellenschlag und eine höhere Lärmbelastung). Somit dürfen Jetboards die ausgewiesenen Jetskistrecken (Wassermotorradstrecken) verwenden. Hier dürfen auch "Figuren" gefahren werden. Es ist natürlich auch möglich für Wanderfahrten die restlichen Wasserstraßen zu nutzen. Das "Figurenfahren" ist hier jedoch strengstens untersagt.
Bayern
Electric Surfboards sind laut dem Bayrischen Staatsministerium öffentlich-rechtlich genehmigungsfähig. In der Vergangenheit wurde bereits für den Waterwolf eine Genehmigung erteilt. Eine Genehmigung alleine reicht jedoch nicht. In Bayern benötigt man darüber hinaus auch noch eine privatrechtliche Zustimmung von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung als Gewässereigentümer. Diese Zustimmung oder Erlaubnis von der Verwaltung gibt es jedoch noch nicht.
Aus diesem Grund sind die Electric Surfboards aktuell nicht erlaubt. Wir haben aber verschiedene Initiativen gestartet, um in Zukunft mit E-Boards auf den bayerischen Seen fahren zu können.
Bodensee
Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Wassersportgeräten ist bei klarer Sicht am Bodensee erlaubt. Das Fahren mit Jet-Bikes, Aqua-Scootern oder ähnlichen Schwimmkörpern zu denen auch Electro Surfboards, E-SUPs und Electric Hydrofoilboards gehören, ist jedoch verboten.
Schweiz
In der Schweiz sind nicht motorisierte Boards wie Surfbretter oder Standup-Paddelbretter erlaubt, müssen jedoch mit Namen und Adresse des Halters versehen sein. Motorisierte Boards wie Electric Surfboards sind nicht erlaubt.
Österreich
In Österreich werden Jetboards und Hydrofoils rechtlich als Schwimmkörper eingestuft. Das Fahren auf Wasserstraßen (Donau) ist nicht erlaubt. In Österreich benötigt man für Wasserfahrzeuge über 4,4 kW ein Patent. Für alle anderen, mittelbar oder unmittelbar durch Verbrennungskraftmaschinen angetriebenen Wasserfahrzeuge besteht schon unter 4,4 kW eine Zulassungspflicht.
Für Seen und andere Gewässer gibt es örtliche Unterschiede, die jeweils angefragt werden müssen. Die örtlichen Ämter in Österreich findet ihr beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Gardasee
Der Gardasee zwischen Torbole und Malcesine ist ein Hotspot für Kiter und Windsurfer. Das Fahren mit Jetboards und elektrische Hydrofoil Boards ist dort auch erlaubt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere für eine noch junge Wassersportart wie das E-Surfen können sich schnell ändern. Bitte informiert euch vor Anreise über die aktuellen rechtlichen Gegebenheiten.
Benötigst du weitere Hilfe? Kontaktiere uns!
Benötigst du eine persönliche Beratung oder möchtest du ein Board testen, damit du dein perfektes Electric Surfboard findest? Kontaktiere uns einfach per E-Mail, Chat oder Telefon: 089 189 406 90.
In unserem Electric Surfboard Kaufberater findest du weitere Informationen, die dir helfen sollen dein perfektes Electric Surfboard zu finden oder erfahre mehr über unsere Electric Surfboards Bestseller 2021.
Unsere kompetenten Berater können dir das für dich am besten passende Board empfehlen, wodurch du dir viel Zeit beim Suchen sparst. Wir können dir dann die Ausrüstung direkt in deinen Einkaufswagen legen, mit allem, was du brauchst. Auch nach dem Kauf stehen wir Dir mit unseren Support- und Wartungsservice jederzeit zur Verfügung.